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Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Global Forest:
§
1 Hinweis über finanzielle Risiken
Es
ist statistisch bewiesen, dass der Bundesbürger sich bei der
Information, im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Autos,
wesentlich mehr Zeit nimmt, als für die Absicherung seines
Alters.
Wohin das führen kann, haben Sie im Zusammenhang mit den
letzten
Entwicklungen auf dem Kapital-, Aktienmarkt gesehen, schlimmstenfalls
sogar erfahren. Und die aktuelle Wirtschaftskrise war nur die Spitze
des Eisberges, darüber sind Fachleute sich einig. Die
Beratungsempfehlung hieß in solchen Zeiten immer:
„Raus aus
Finanzanlagen und rein in Sachwerte!“ Aber auch die
Investition in Sachwerte birgt Risiken über die wir Sie hier
informieren müssen. Dies gilt auch für die Rendite
der von
Global Forest angebotenen Kapitalanlage. Es kann sowohl eine
höhere Rendite erzielt werden als die vorausgesagte, es
besteht
aber auch die Gefahr eines Totalverlusts oder einer nur geringeren
Rendite, als in den Musterrechnungen prognostiziert wurde. Wir haben
versucht aus den Erkenntnissen und Erfahrungen der Vergangenheit, unter
Einbeziehung sämtlicher Imponderabilien, eine
Ertragsberechnung zu
erstellen, die die künftigen Entwicklungen vorweg nimmt. Aber,
so
sehr wir uns auch bemüht haben, eine Garantie für die
zukünftige Rendite können wir nicht
übernehmen. Bitte
verlassen Sie sich einfach darauf, dass wir im beiderseitigen
Interesse, die größtmöglichen Anstrengungen
unternehmen
werden, um das vorausgesagte Ergebnis zu übertreffen. Wir
haben
uns bei der Berechnung von den Grundsätzen leiten lassen,
die jeder vorsichtige Kaufmann annehmen würde und
wie es der
Gesetzgeber zum Schutz der Anleger fordert. Mehr können wir
nicht
tun. Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und
hoffen, dass wir uns dem würdig
erweisen.
§
2 Vertragsgegenstand
2.1
Ziel Ihrer Investition ist neben der höchstmöglichen
ökonomischen Mehrung des von Ihnen eingesetzten Kapitals, die
nachhaltige und ökologisch nicht zu beanstandende Aufforstung
von
ehemals als Viehweide genutzten Flächen oder
Brachlandflächen
nach dem win-win-win Prinzip. Zum Nutzen der Bevölkerung, der
Flora und Fauna in Paraguay und selbstverständlich auch zu
Ihrem
Nutzen, als Investor.
2.2
Der Investor pachtet per Pachtvertrag, ein, durch GPS-Vermessung genau
bezeichnetes und entsprechend markiertes, Stück Land. Parallel
dazu schließt der Investor einen separaten Vertrag
über die
Aufforstung und professionelle Bewirtschaftung dieser, zuvor genannten,
Fläche, mit 800 bis 1.000 Baumsetzlingen pro Hektar (je nach
Baumart), bis zur Ernte.
2.3
Dem Investor stehen, analog zu § 3 dieser
Geschäftsbedingungen, die Nettoerträge aus der/den
Holzernte/n (Durchschnittsertrag der Bäume beim Verkauf
abzüglich der Transportkosten, der Kosten für die
Ernte der
Bäume und sonstiger notwendiger Kosten) und eventuell
anfallenden
Nebengeschäften zu.
2.4
Die Offerte/n, die Global Forest ihnen unterbreitet, sind in einen
Pachtvertrag über eine oder mehrere
Aufforstungsflächen und
einen Dienstleistungsvertrag, der die Aufforstung und das Management
sowie die Verteilung der aufwachsenden Erträge regelt, zu
differenzieren. Keinesfalls handelt es sich hierbei um eine
Kapitalanlage die den Charakter eines Fonds, irgendeiner Anlage in
Aktien oder einer anderweitigen Beteiligung an einem Unternehmen
(Gesellschafter, Kommanditist, Stiller Teilhaber, …) zum
Ziel
hat. Damit ist Global Forest, als Geschäftsbereich der haranni
consulting GmbH, nicht prüfungspflichtig im Sinne des
Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes. Vergleichen Sie hierzu
die
Angaben auf der Homepage der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht.
§
3 Erträge
3.1 Die
Laufzeiten der Pachtverträge und damit auch der
Dienstleistungsverträge betragen, je nach Variante
(Ökowald, Nutz-/Wert- oder Edelholz), 11, 15, 20 oder 25
Jahre.
Jeweils +/- ein bis maximal zwei Jahre. Nach Ablauf dieser
Zeit
erfolgt die Endholzernte. Daraus erhält der Investor die
Nettoerträge abzüglich einer Verwaltungs- und
Managementgebühr von 9,5 % bis 12 %, je nach Laufzeit und
Aufwand.
Zusätzlich erhält der Investor die
Nettoerträge aus den
Durchforstungen nach ca. 11 und 15 oder 16 Jahren und den
Netto-Nebenerträgen.
3.2 Auszahlungen
werden in Euro oder der zum Auszahlungszeitpunkt in Europa
gültigen Währung, auf eine vom Investor zu benennende
Bankverbindung in Europa, vorgenommen.
§
4 Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.1
Der Pachtvertrag inklusiv des Managementvertrags gilt dann als
geschlossen, wenn neben dem Pächter auch die Gesellschaft,
vertreten durch den Geschäftsführer, den Vertrag
gegengezeichnet hat.
4.2
Die vereinbarte Pacht sowie der Betrag der im
Flächenmanagementvertrag vereinbart wurde, sind binnen zwei
Wochen
nach Unterzeichnung des Pachtvertrages, auf das unten genannte Konto
zu, entrichten. Sollten Teilzahlungsvereinbarungen getroffen sein,
gelten die gesonderten Regelungen dieser speziellen Vereinbarung.
Sollte
der Investor mit seiner Zahlung um mehr als einen Monat in Verzug sein,
kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten und
Schadenersatz
in Höhe von 20 % der Vertragssumme (oder in Höhe der
nachgewiesenen höheren Kosten) als Geld-Entschädigung
verlangen.
4.3 Zahlungen sind
ausschließlich auf das nachfolgende genannte Konto der
Gesellschaft zu leisten.
| Kontoinhaber: |
haranni
consulting GmbH |
| Kreditinstitut: |
Sparkasse Herne |
| BLZ: |
432 500 30 |
| Kontonumer: |
49
00 39 40 |
| IBAN: |
DE33 4325 0030
0049 0039 40 |
| SWIFT-BIC: |
WELADEDIHRN |
§
5 Verwaltung,
Managementgebühren, etc.
Die
Erlöse aus den Durchforstungen bis zum 11. Jahr / bzw. 15.
oder
16. Jahr (bei der Edelholzvariante) gehen an die Gesellschaft und
werden zur Deckung der Bewirtschaftungskosten bis zur ersten Teilernte
nach 11 bzw. 15 oder 16 Jahren verwendet. Sämtliche, dem
Investor
zustehenden Erlöse, werden von der Gesellschaft, bis zur
Auszahlung, zu marktüblichen Zinssätzen angelegt. Die
erwirtschafteten Zinsen fließen dem Investor,
abzüglich der
Kosten für die Verwaltung der Anlage, in voller Höhe
zu.
§
6 Forstmanagement, Kündigung,
Landumnutzung, Weiterverkauf,
Risiko
6.1 Nachhaltig
betriebene Forstwirtschaft bedarf, wie jedes andere
Unternehmen auch, eines professionellen Managements. Zum
Forstmanagement, wie wir es verstehen, gehören die
regelmäßige Pflege und Durchforstung des
Baumbestandes
ebenso wie die Beobachtung und Kontrolle des Waldzustandes und seiner
Entwicklung, stetige Weiterentwicklung und ein entsprechendes
Controlling- und Reportwesen. Instandhaltungsarbeiten am Wegenetz, und
den anderen logistischen Einrichtungen sind
regelmäßig
durchzuführen. Global Forest stellt Ihnen für diese
Aufgaben
das „Rundum-Sorglospaket“ zur Verfügung
und führt
sämtliche Arbeiten, unter Beachtung der neuesten
forstwirtschaftlichen Erkenntnisse, durch. Mit dem Ziel der
Ertragsoptimierung.
6.2
vorzeitige Beendigung des Pacht und des
Flächenmanagementvertrages
ist, aufgrund der Besonderheiten der Geschäftsgrundlage,
ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Übertragung des
Vertrages
auf fremde Dritte ist jedoch jederzeit möglich. Global Forest
ist
Ihnen gerne dabei behilflich. Eine Garantie für die
Vermittlung
eines Interessenten können wir jedoch nicht gewähren.
Bei
erfolgreicher Vermittlung eines Interessenten, erhält Global
Forest eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 9,5
Prozent des
Verkaufserlöses.
6.3
Der Investor ist sich darüber im Klaren, dass es
sich bei
seiner Investition um eine unternehmerische Initiative handelt, die mit
Risiken behaftet ist und im ungünstigsten Fall sogar mit einem
Totalverlust enden kann.
§
7 Auskunftspflicht, Haftung, Gerichtsstand, Änderungen
7.1
Global Forest erstellt alljährlich einen
Tätigkeitsbericht
der über Art und Umfang der Tätigkeiten und den
Zustand der
Flächen ausführlich Auskunft erteilt.
7.2
Der Investor stellt der Gesellschaft, vor Zustandekommen des Vertrages,
eine Kopie seines Personalausweises oder einer anderen Urkunde zur
Verfügung, aus der zweifelsfrei die Identität und der
ständige Aufenthalt hervorgehen.
7.3
Global Forest / haranni consulting GmbH haftet nicht
für
Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, kriminellen
Aktivitäten oder aufgrund von Kriegswirren entstehen.
Eventuelle
Schadensansprüche beschränken sich auf
Schäden, die die
Gesellschaft vorsätzlich oder aber zumindest grob
fahrlässig
herbeigeführt hat.
7.4
Gerichtsstand ist das für den Firmensitz von Global Forest /
haranni consulting GmbH zuständige Gericht. (derzeit
Amtsgericht
in Herne oder Landgericht in Bochum)
7.5
Abweichende und ergänzende Vereinbarungen erlangen nur dann
ihre
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vorgenommen wurden und von beiden
Vertragspartnern unterzeichnet wurden.
7.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar
sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so
wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht
berührt. Vielmehr sollen an die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als
ausgeschlossen.
Stand dieser
AGB 11/2008
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