Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Global Forest:

§ 1 Hinweis über finanzielle Risiken

Es ist statistisch bewiesen, dass der Bundesbürger sich bei der Information, im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Autos, wesentlich mehr Zeit nimmt, als für die Absicherung seines Alters. Wohin das führen kann, haben Sie im Zusammenhang mit den letzten Entwicklungen auf dem Kapital-, Aktienmarkt gesehen, schlimmstenfalls sogar erfahren. Und die aktuelle Wirtschaftskrise war nur die Spitze des Eisberges, darüber sind Fachleute sich einig. Die Beratungsempfehlung hieß in solchen Zeiten immer: „Raus aus Finanzanlagen und rein in Sachwerte!“  Aber auch die Investition in Sachwerte birgt Risiken über die wir Sie hier informieren müssen. Dies gilt auch für die Rendite der von Global Forest angebotenen Kapitalanlage. Es kann sowohl eine höhere Rendite erzielt werden als die vorausgesagte, es besteht aber auch die Gefahr eines Totalverlusts oder einer nur geringeren Rendite, als in den Musterrechnungen prognostiziert wurde. Wir haben versucht aus den Erkenntnissen und Erfahrungen der Vergangenheit, unter Einbeziehung sämtlicher Imponderabilien, eine Ertragsberechnung zu erstellen, die die künftigen Entwicklungen vorweg nimmt. Aber, so sehr wir uns auch bemüht haben, eine Garantie für die zukünftige Rendite können wir nicht übernehmen. Bitte verlassen Sie sich einfach darauf, dass wir im beiderseitigen Interesse, die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen werden, um das vorausgesagte Ergebnis zu übertreffen. Wir haben uns bei der Berechnung von den Grundsätzen leiten lassen, die  jeder vorsichtige Kaufmann annehmen würde und wie es der Gesetzgeber zum Schutz der Anleger fordert. Mehr können wir nicht tun. Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und hoffen, dass wir uns dem würdig erweisen.       

 
§ 2   Vertragsgegenstand 

2.1 Ziel Ihrer Investition ist neben der höchstmöglichen ökonomischen Mehrung des von Ihnen eingesetzten Kapitals, die nachhaltige und ökologisch nicht zu beanstandende Aufforstung von ehemals als Viehweide genutzten Flächen oder Brachlandflächen nach dem win-win-win Prinzip. Zum Nutzen der Bevölkerung, der Flora und Fauna in Paraguay und selbstverständlich auch zu Ihrem Nutzen, als Investor.

2.2 Der Investor pachtet per Pachtvertrag, ein, durch GPS-Vermessung genau bezeichnetes und entsprechend markiertes, Stück Land. Parallel dazu schließt der Investor einen separaten Vertrag über die Aufforstung und professionelle Bewirtschaftung dieser, zuvor genannten, Fläche, mit 800 bis 1.000 Baumsetzlingen pro Hektar (je nach Baumart), bis zur Ernte.

2.3 Dem Investor stehen,  analog zu § 3 dieser Geschäftsbedingungen, die Nettoerträge aus der/den Holzernte/n (Durchschnittsertrag der Bäume beim Verkauf abzüglich der Transportkosten, der Kosten für die Ernte der Bäume und sonstiger notwendiger Kosten) und eventuell anfallenden Nebengeschäften zu. 

2.4 Die Offerte/n, die Global Forest ihnen unterbreitet, sind in einen Pachtvertrag über eine oder mehrere Aufforstungsflächen und einen Dienstleistungsvertrag, der die Aufforstung und das Management sowie die Verteilung der aufwachsenden Erträge regelt, zu differenzieren. Keinesfalls handelt es sich hierbei um eine Kapitalanlage die den Charakter eines Fonds, irgendeiner Anlage in Aktien oder einer anderweitigen Beteiligung an einem Unternehmen (Gesellschafter, Kommanditist, Stiller Teilhaber, …) zum Ziel hat. Damit ist Global Forest, als Geschäftsbereich der Haranni Consulting GmbH, nicht prüfungspflichtig im Sinne des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes.  Vergleichen Sie hierzu die Angaben auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.  

 
§ 3 Erträge 

3.1 Die Laufzeiten der Pachtverträge und damit auch der Dienstleistungsverträge betragen,  je nach Variante (Ökowald, Nutz-/Wert- oder Edelholz), 11, 15, 20 oder 25 Jahre. Jeweils +/- ein bis maximal zwei Jahre.  Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die Endholzernte. Daraus erhält der Investor die Nettoerträge abzüglich einer Verwaltungs- und Managementgebühr von 9,5 % bis 12 %, je nach Laufzeit und Aufwand. Zusätzlich erhält der Investor die Nettoerträge aus den Durchforstungen nach ca. 11 und 15 oder 16 Jahren und den Netto-Nebenerträgen.  

3.2  Auszahlungen werden in Euro oder der zum Auszahlungszeitpunkt in Europa gültigen Währung, auf eine vom Investor zu benennende Bankverbindung in Europa, vorgenommen. 

 

§ 4   Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 

4.1 Der Pachtvertrag inklusiv des Managementvertrags gilt dann als geschlossen, wenn neben dem Pächter auch die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer, den Vertrag gegengezeichnet hat.

4.2 Die vereinbarte Pacht sowie der Betrag der im Flächenmanagementvertrag vereinbart wurde, sind binnen zwei Wochen nach Unterzeichnung des Pachtvertrages, auf das unten genannte Konto zu, entrichten. Sollten Teilzahlungsvereinbarungen getroffen sein, gelten die gesonderten Regelungen dieser speziellen Vereinbarung.

Sollte der Investor mit seiner Zahlung um mehr als einen Monat in Verzug sein, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe von 20 % der Vertragssumme (oder in Höhe der nachgewiesenen höheren Kosten) als Geld-Entschädigung verlangen.

4.3 Zahlungen sind ausschließlich auf das nachfolgende genannte Konto der Gesellschaft zu leisten. 

Kontoinhaber: haranni consulting GmbH
Kreditinstitut: Sparkasse Herne
BLZ:  432 500 30
Kontonumer: 49 00 39 40
IBAN:   DE33 4325 0030 0049 0039 40
SWIFT-BIC: WELADEDIHRN

§ 5 Verwaltung, Managementgebühren, etc.  

Die Erlöse aus den Durchforstungen bis zum 11. Jahr / bzw. 15. oder 16. Jahr (bei der Edelholzvariante) gehen an die Gesellschaft und werden zur Deckung der Bewirtschaftungskosten bis zur ersten Teilernte nach 11 bzw. 15 oder 16 Jahren verwendet. Sämtliche, dem Investor zustehenden Erlöse, werden von der Gesellschaft, bis zur Auszahlung, zu marktüblichen Zinssätzen angelegt. Die erwirtschafteten Zinsen fließen dem Investor, abzüglich der Kosten für die Verwaltung der Anlage, in voller Höhe zu.   

 
§ 6   Forstmanagement, Kündigung, Landumnutzung, Weiterverkauf, Risiko 

6.1 Nachhaltig betriebene Forstwirtschaft bedarf, wie jedes andere Unternehmen auch, eines professionellen Managements. Zum Forstmanagement, wie wir es verstehen, gehören die regelmäßige Pflege und Durchforstung des Baumbestandes ebenso wie die Beobachtung und Kontrolle des Waldzustandes und seiner Entwicklung, stetige Weiterentwicklung und ein entsprechendes Controlling- und Reportwesen. Instandhaltungsarbeiten am Wegenetz, und den anderen logistischen Einrichtungen sind regelmäßig durchzuführen. Global Forest stellt Ihnen für diese Aufgaben das „Rundum-Sorglospaket“ zur Verfügung und führt sämtliche Arbeiten, unter Beachtung der neuesten forstwirtschaftlichen Erkenntnisse, durch. Mit dem Ziel der Ertragsoptimierung.

6.2 vorzeitige Beendigung des Pacht und des Flächenmanagementvertrages ist, aufgrund der Besonderheiten der Geschäftsgrundlage, ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Übertragung des Vertrages auf fremde Dritte ist jedoch jederzeit möglich. Global Forest ist Ihnen gerne dabei behilflich. Eine Garantie für die Vermittlung eines Interessenten können wir jedoch nicht gewähren. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Interessenten, erhält Global Forest eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 9,5 Prozent des Verkaufserlöses.

6.3 Der Investor ist sich darüber im Klaren, dass  es sich bei seiner Investition um eine unternehmerische Initiative handelt, die mit Risiken behaftet ist und im ungünstigsten Fall sogar mit einem Totalverlust enden kann. 


§ 7 Auskunftspflicht, Haftung, Gerichtsstand, Änderungen 

7.1 Global Forest erstellt alljährlich einen Tätigkeitsbericht der über Art und Umfang der Tätigkeiten und den Zustand der Flächen ausführlich Auskunft erteilt.

7.2 Der Investor stellt der Gesellschaft, vor Zustandekommen des Vertrages, eine Kopie seines Personalausweises oder einer anderen Urkunde zur Verfügung, aus der zweifelsfrei die Identität und der ständige Aufenthalt hervorgehen.

7.3 Global  Forest / Haranni Consulting GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, kriminellen Aktivitäten oder aufgrund von Kriegswirren entstehen. Eventuelle Schadensansprüche beschränken sich auf Schäden, die die Gesellschaft vorsätzlich oder aber zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat.

7.4 Gerichtsstand ist das für den Firmensitz von Global Forest / Haranni Consulting GmbH zuständige Gericht. (derzeit Amtsgericht in Herne oder Landgericht in Bochum)

7.5 Abweichende und ergänzende Vereinbarungen erlangen nur dann ihre Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vorgenommen wurden und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurden.

7.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Vielmehr sollen an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

Stand dieser AGB 11/2008


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